Allgemeine Geschäftsbedingungen von Schüßler Fotografie
§ 1 Geltung und Allgemeines
(1) Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt)
gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von Schüßler Fotografie (im Folgenden Fotograf
genannt), d.h. für alle durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und
Leistungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (im Folgenden
Auftraggeber genannt) über die von uns angebotenen Leistungen schließen.
(2) Diese AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses,
welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt.
Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese
den vorliegenden AGB vor.
(3) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte,
insbesondere Bildaufnahmen, gleich in welcher technischen Form oder mit welchem
Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder
in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Diapositive, Negative
usw.).
(4) „Fotoshooting“ im Sinne dieser AGB bezeichnet den geplanten und organisierten Zeitabschnitt,
in dem Fotografien für den vereinbarten Auftrag gemacht werden.
§ 2 Auftragsausführung
(1) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Fotografen, in dem alle vereinbarten
Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote
vom Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Den zeitlichen und örtlichen Ablauf des Fotoshootings vereinbaren der Fotograf und
der Auftraggeber vor Durchführung des Auftrages.
(3) Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich
der Gestaltung der Fotografien gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung
sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen
sind ausgeschlossen.
(4) Der Fotograf kann im Bedarfsfall das Fotoshooting durch Dritte durchführen lassen.
(5) Der Fotograf wählt die Fotografien aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt
werden. Die Mindestanzahl an vorzulegenden Fotografien wird durch das Angebot bestimmt.
(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im
Format JPEG oder einem anderen vereinbarten Format. Die Abgabe von unbearbeiteten
digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
(7) Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten nach Abschluss des Auftrages ist nicht Teil
des Auftrages.
(8) Der Fotograf hat das Recht zur Aufbewahrung der digitalen Bilddaten der zur Abnahme
vorgelegten Fotografien für den Nachweis seiner Urheberschaft.
§ 3 Urheberrecht
(1) Dem Fotografen steht das Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages
gefertigten Fotografien nach Maßgabe des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte
Schutzrechte (UrhG) zu.
(2) Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial
um urheberrechtlich geschützte Werke, insbesondere Lichtbildwerke im Sinne
von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG handelt.
(3) Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte,
Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber
verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung
der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. Sollte eine Person
wider Erwarten dem Fotografen gegenüber während eines Fotoshootings einer Bildaufnahme
von sich oder einem Objekt widersprechen, wird der Fotograf keine Fotografien
von der Person oder dem Objekts fertigen und etwaig bereits gemachte Fotografien
der Person oder des Objekts löschen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Fertigung,
Beibehaltung oder Übergabe einer solchen Fotografie besteht nicht.
§ 4 Nutzungsrecht
(1) Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den
Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung.
(2) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des
vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.(3) Der Besteller einer Fotografie im Sinne von § 60 UrhG hat kein Recht, die Fotografie
zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte
übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
(4) Jede Veränderung oder Weiterbearbeitung (z. B. durch Foto-Composing, Montage
oder durch sonstige Hilfsmittel) der gelieferten Fotografien ist nicht gestattet und bedarf
der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.
(5) Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien – gleich welcher Form –
durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen,
ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.
(6) Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen,
ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.
(7) Der Fotograf darf die Fotografien – gleich welcher Form – zur Bewerbung seiner Leistungen
nutzen. Die Parteien vereinbaren daher folgendes:
1. Das Brautpaar überträgt dem Fotografen unwiderruflich und zeitlich und örtlich unbefristet
sämtliche Rechte für die Nutzung der von ihm gefertigten Fotografien zum
Zwecke der Bewerbung seiner Leistungen. Dies beinhaltet insbesondere die Bearbeitung
und Veröffentlichung der Fotografien zu Werbezwecken.
2. Der Fotograf ist zudem berechtigt, bei der Verwendung der Fotografien die Vornamen
des Brautpaares, sowie die Bezeichnung der Örtlichkeit wo die Fotografien gefertigt
wurden und das Datum der Fotografien zu nutzen.
3. Die Verwendung der Fotografien durch das Brautpaar wird dadurch nicht tangiert,
es gilt diesbezüglich der geschlossene Vertrag zur Erstellung einer Fotoreportage.
(8) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen
bei Personen der Zeitgeschichte müssen gesondert vereinbart werden.
§ 5 Vergütung
(1) Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder
eine Pauschale, sowie zuzüglich eventueller Reisekosten vereinbart und berechnet.
(2) Fällige Rechnungen sind, sofern keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, innerhalb
von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotografien
Eigentum des Fotografen.
(4) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der
Fotograf oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten
oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen,
sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, ent-sprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf
auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht
der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
(5) Mit der Unterzeichnung des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 20% oder maximal
199€ fällig. Erst mit Eingang des Betrages beim Fotografen gelten die im Vertrag
genannten Termine als verbindlich gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß
ein, so ist der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
(6) Bei Anreise mit dem Flugzeug oder der Bahn stellt der Auftraggeber vor Ort ein Fahrzeug
oder eine flexible Mitfahrgelegenheit (in der Regel Trauzeugen oder Familienmitglieder)
zur Verfügung. Der Transfer kann auch per Taxi erfolgen und wird nach
Aufwand weiterberechnet. Bei Anreise am Vortag sowie bei Hochzeiten, die mehr als
200 km von Marburg entfernt sind, stellt der Auftraggeber ein Hotelzimmer zur Verfügung.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Fotograf nach der Hochzeitsreportage
noch einchecken kann oder vorher einen Zimmerschlüssel erhält. Für die Anreise wird
eine Pauschale von 0,5€/km berechnet oder individuell verhandelt
(7) Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen.
Kündigt der Auftraggeber, so ist der Fotograf berechtigt, die vereinbarte Vergütung
zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der
Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung
seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet,
dass danach dem Fotografen 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten
Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.
§ 6 Widerrufsrecht
Dem Auftraggeber steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag
zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Schüßler Fotografie, Ernst-Lemmer-
Straße 33, 35041 Marburg, eMail: info@schuessler-photography.com, Mobiltel.
015732377805) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter
Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch
nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung
des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen
Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von
uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens
binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung
über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung
verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion
eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;
in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen
soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis
zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich
dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus
und senden Sie es zurück.)
– (Schüßler Fotografie, Ernst-Lemmer-Straße 33, 35041 Marburg,
eMail: info@schuessler-photography.com, Mobiltel. 015732377805):
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung
(*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
_____________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
6§ 7 Haftung
(1) Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen
Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf haftet ferner für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen
durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
(2) Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen
Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche
ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.
(4) Liefertermine für Fotografien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von
dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(5) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen sowie die Ausführung
erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die der Fotograf
nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse,
Verkehrsstörungen etc.), kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen
bzw. dieser zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden
Schäden oder Folgen übernommen werden.
(6) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung
der Fotografien beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die
Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.§ 8 Datenschutz
(1) Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen
personenbezogenen Daten gespeichert werden.
(2) Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen
Informationen vertraulich zu behandeln.
(3) Der Fotograf bedient sich zur Erfüllung eines Auftrags unterschiedlicher externer
Dienstleister (z.B. Fotolabor, Alben Druckerei, Online Galerie). An diese Dienstleister
werden die entsprechenden Fotografien und unter Umständen auch zugehörige Kundendaten
übermittelt. Diese Dienstleister werden auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher
Bestimmungen und auf die ausschließlich weisungsgebundene Nutzung von
personenbezogenen Daten verpflichtet.
(4) Der Auftraggeber erhält bei Vertragsschluss die Datenschutzerklärung des Fotografen.
(5) Ich nutze zur Erbringung meiner Leistung gegenüber meinen Kunden den Dienst https://
app.kreativ.management. Dieser bietet mir insbesondere die Möglichkeit Stammdaten
der von mir betreuten Kunden/Brautpaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung,
eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen mir und meinen
Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen
für die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der
Hochzeit.Management GmbH, mit welcher ich einen Nutzungsvertrag sowie einen –
datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag habe.
§ 9 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss
ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
(3) Der Fotograf ist bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag einvernehmlich
mit dem Auftraggeber beizulegen. Darüber hinaus ist der Fotograf nicht
bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden oder sollten die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamenBestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien
gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.